Nachweis Zur Steuerschuldnerschaft von holz | Sep. 17, 2018 | 0 KommentareNachweis Zur SteuerschuldnerschaftSteuerschuld bei Leistungen zwischen Baubetrieben gilt § 13 b UStG.Kommentar absenden Antworten abbrechenDu musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Neueste Kommentare