Häufig gestellte fragen
Wann können Sie anfangen ?
Antwort ...
Einen großen Teil unserer Arbeitszeit verwenden wir für Abklärung und Konkretisierung der gewünschten Leistungen, Eingabeplanung, Arbeitsvorbereitung, Logistik, Erarbeitung der notwendigen details, Materialbeschaffung und Preisvergleich, usw.
Diese Tätigkeiten wird der Kunde nicht mitbekommen. Ihnen voraus geht allerdings noch die Phase der sogenannten „Technischen Klarstellung“. In dieser werden die uns vorliegenden Unterlagen und Angaben auf Vollständigkeit, Klarheit und bzgl. Widersprüchen geprüft bzw. abgefragt. Erst nach Klarheit aller wichtigen und notwendigen Angaben können wir mit der Eingabeplanung beginnen.
Nachdem der Kunde oder sein Bevollmächtigter uns die Pläne bestätigt, beginnt die Materialbeschaffung mit den üblichen Lieferzeiten der Holzhändler. Da wir nur mit bestimmten Lieferanten zusammenarbeiten, bitten wir um Verständnis, dass wir nicht nach Kundenwunsch bei anderen Händlern bestellen. Aufgrund von Jahreskontingenten und preislichen Vereinbarungen werden wir auch nicht „fremd“ einkaufen, wenn die Ware woanders evtl. sofort lieferbar wäre.
Der Vorlauf für die Einordnung eines neuen Projektes in unsere Auftragsabwicklung beträgt je nach Auftragsumfang und Komplexität mindestens 4 Wochen ab dem Zeitpunkt der vorgenannten technischen Klarheit. In Ausnahmefällen kann diese Vorlaufzeit verkürzt werden.
Zudem kann aufgrund betrieblicher Auslastung ein weiterer Zeitraum dazu kommen, da unsere Leistungsfähigkeit in Abhängigkeit von unserer Mitarbeiterzahl steht. Unsere derzeitige Auslastung beträgt saisonbedingt ca. 8 Wochen. Dabei sind uns mündlich erteilte Zusagen noch nicht berücksichtigt. Daraus resultiert die eigentliche Antwort zur Frage: Baubeginn auf der Baustelle: in ca. 12 Wochen, ab technischer Klarheit und bei Auftragsvolumen > 10 T€. Durch die anhaltend gute Konjunktur raten wir deshalb Bauwilligen mit der Auftragsvergabe nicht all zulange zu warten.
Können Sie einen Nachlass geben?
Antwort ...
Ihre zügige Zahlung oder gar Vorkasse erhöht unsere Liquidität. Dadurch sparen wir Zinsen bei unserer Bank und können ebenfalls Skonto beim Materialeinkauf erzielen. Diesen Vorteil geben wir gern an Sie weiter. Gutes Zahlungsverhalten belohnen wir mit Skonto. Bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen 3 % bei 8 Kalendertagen gewähren wir 2 % – und bei Vorkasse sogar 5 %. In diesem Fall treten wir zur Sicherheit unsere Eigentumsansprüche an Material in Höhe Ihrer Zahlung an den Kunden ab. Es bedarf jedoch der schriftlichen Vereinbarung bei der Beauftragung. Sprechen Sie uns bitte darauf an.
Sonstige Nachlässe sind in der Regel nicht möglich, da wir unsere Arbeiten auf der Grundlage von Arbeitszeitrichtwerten kalkulieren. Sollten unsererseits Kalkulationsfehler vorliegen, sind wir selbstverständlich zur Korrektur solcher Einheitspreise bereit.
Wie lange benötigen Sie für Ihre Arbeiten ?
Antwort ...
Ist dies nicht der Fall, senden wir Ihnen eine konkrete Auftragsbestätigung, aus welcher wir die Produktivstunden auslesen können. Aus diesen Werten leiten wir unter Berücksichtigung des angestrebten Baubeginns die Bauzeit und den voraussichtlichen Fertigstellungstermin ab. Die Einhaltung des Fertigstellungstermins setzt die Baufreiheit voraus.
Können wir die MwSt. weglassen?
Antwort ...
Sind die Risse im Holz normal ?
Antwort ...
Ganz ausschließen lassen sich Risse leider nicht. Denn Holz ist ein Naturprodukt. Holz quillt und schwindet vor allem im Außenbereich. Durch ungleichmäßige Trocknungsvorgänge kann es immer wieder – auch Jahre später – zu Rissbildungen kommen. Sind Risse Ihrer Ansicht nicht akzeptabel, können Vorschriften zurate gezogen werden. Vorab: Diese sind für den Laien schwer zu deuten und nicht immer zielführend. Meist ist es einfacher, das Bauteil zu wechseln, als sich mit Juristen und Sachverständigen darüber auseinander zusetzen.
Zulässigkeit von Rissen in Balken und Kanthölzern in den technischen Regelwerken:
Nach DIN 4074-1 : 2003-6 sind trocknungsbedingte Schwindrisse kein Sortierkriterium, d. h. Risse sind in allen Sortierklassen (S 7 / S 10 / S 13) zulässig.
Die DIN 4074, Ausgabe Juni 2003, sieht als zusätzliches Sortierkriterium bei trocken sortiertem Holz u < 20% eine Begrenzung der Schwindrisse bei Kanthölzern und vorwiegend hochkant biegebeanspruchten Bretter und Bohlen vor.
Bei Kanthölzern und Balken, die nach ihrer Tragfähigkeit bemessen werden, ist in der „Standard“-Sortierklasse S10 TS „Holz mit normaler Tragfähigkeit“ eine Risstiefe bis ½ des Querschnitts zulässig. Risse mit einer Länge von bis 1/4 der Schnittholzlänge max. 1 Meter bleiben unberücksichtigt.
Bei großen Kantholzquerschnitten mit einer Breite von über 120 mm sind Risse ohne zahlenmäßige Begrenzung zulässig. Die Vorschriften für die Messung von Rissen ist in der Norm genau festgelegt.
Konstruktionsvollholz (gemäß den Güterichtlinien der Gütegemeinschaft KVH®) • KVH NSI (nicht sichtbarer Bereich) wie in DIN 4074 S 10 • KVH-Si (sichtbarer Bereich): Rissbreite b < 3 % der jeweiligen Querschnittsseite, nicht mehr als 6 mm bei einer Holzfeuchte von 15 % bzw. zum Zeitpunkt der Lieferung, d. h. nachträglich können z. B. in der ersten Heizperiode weitere Risse entstehen.
Bei Profilbrettern mit Schattennut nach DIN 68 126–3 sind in der A-Sortierung durchgehende Risse unzulässig und Endrisse mit einer Länge bis zum Maß der Brettbreite zulässig; generell zulässig sind auf der Oberfläche Haarrisse.
Alle Vorschriften über Risse im Bauschnittholz:
DIN 4074-1 | Sortierung von Nadelholz nach der Tragfähigkeit |
DIN 4074-2 | Sortierung von Laubholz nach der Tragfähigkeit |
DIN 1052-1 | Holzbauwerke |
DIN 68365 | Bauholz für Zimmererarbeiten |
EN 942 | Holz für Tischlerarbeiten |
EN 335 | Dauerhaftigkeit von Volholz- Definition der Gefährdungsklassen |
EN 350/ DIN 68800 | Dauerhaftigkeit von Holz – natürliche Dauerhaftigkeit |
EN 336 | Bauholz für tragende Zwecke – Maße und Abweichungen |
EN 338 | Bauholz für tragende Zwecke – Festigkeitsklassen |
EN 518 | Bauholz für tragende Zwecke – Sortierung |
VOB Teil C DIN 18334 | Zimmerer- und Holzbauarbeiten |